Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
TNSystem Faktura
Stand: 25. Juli 2026
Präambel
TNSystem Faktura ist ein webbasiertes Portal zur Erstellung, Finalisierung und Versendung eigener
Ausgangsrechnungen sowie zur Unterstützung des betrieblichen Mahnwesens.
TNSystem Faktura ist insbesondere keine Finanzbuchhaltungssoftware, keine Steuerberatungssoftware,
keine Software zur Verwaltung von Eingangsbelegen und kein revisionssicheres Dokumentenarchiv.
§ 1 Anbieter
Anbieter und Vertragspartner ist:
Thomas Nossol
handelnd unter TNSystem
Springbornstraße 156
12487 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12053054
E-Mail: info@tnsystem-online.de
Nachfolgend „Anbieter“.
§ 2 Geltungsbereich und Unternehmerbeschränkung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des
webbasierten Portals TNSystem Faktura.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an:
a. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
b. juristische Personen des öffentlichen Rechts und
c. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung oder Bestellung, dass er den Vertrag ausschließlich
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung
ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
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§ 3 Vertragsbestandteile
Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich in folgender Rangfolge aus:
a. ausdrücklich vereinbarten Individualabreden,
b. einem individuellen Angebot oder einer Auftragsbestätigung,
c. einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung,
d. der bei Vertragsschluss geltenden Tarif- und Leistungsbeschreibung,
e. der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
f. diesen AGB.
Individualvereinbarungen haben Vorrang.
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hat bei datenschutzrechtlichen Fragen der
Auftragsverarbeitung Vorrang vor diesen AGB.
Allgemeine Produktdarstellungen, Präsentationen und Werbeaussagen werden nur
Vertragsbestandteil, wenn sie im gebuchten Tarif, im Bestellprozess oder in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als geschuldete Leistung bezeichnet werden.
Als geplant, angekündigt, Beta, Test, Preview oder Vorschau bezeichnete Funktionen sind nicht
Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
§ 4 Vertragsschluss
Die Darstellung von TNSystem Faktura auf einer Website oder in Werbeunterlagen stellt noch
kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Registrierungs- oder Bestellvorgangs ein
verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt zustande durch:
a. eine ausdrückliche Auftragsbestätigung,
b. die Freischaltung des Kundenkontos oder
c. den Beginn der Leistungserbringung,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sofern sie
nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
Der Anbieter darf eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn:
a. die Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen ist,
b. unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
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c. konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen oder
d. technische, wirtschaftliche, rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.
Der Kunde muss richtige und vollständige Registrierungsdaten angeben und diese während der
Vertragslaufzeit aktuell halten.
§ 5 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden TNSystem Faktura während der Vertragslaufzeit als
browserbasierten, gehosteten Dienst zur Verfügung.
Eine Installation auf Geräten oder Servern des Kunden ist nicht geschuldet.
TNSystem Faktura dient der technischen Unterstützung bei:
a. der Verwaltung eigener Unternehmensdaten,
b. der Verwaltung von Kunden- und Rechnungsempfängerdaten,
c. der Verwaltung von Artikeln und Leistungen,
d. der Erstellung eigener Ausgangsrechnungen,
e. der Finalisierung eigener Ausgangsrechnungen,
f. der Erstellung von Korrektur- oder Stornorechnungen,
g. der Versendung eigener Rechnungen,
h. der Erfassung von Rechnungs- und Forderungsstatus,
i. der Erstellung und Versendung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen sowie
j. der Nachverfolgung offener Forderungen.
Der Anbieter schuldet ausschließlich die im gebuchten Tarif oder in einem individuellen Angebot
ausdrücklich aufgeführten Funktionen.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten steuerlichen, rechtlichen, buchhalterischen oder
wirtschaftlichen Erfolg.
§ 6 Ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen
TNSystem Faktura ist keine Software zur allgemeinen Belegverwaltung.
Insbesondere nicht geschuldet sind:
a. Erfassung oder Verwaltung von Eingangsbelegen,
b. Belegprüfung,
c. Kontierung,
d. doppelte Buchführung,
e. Finanzbuchhaltung,
f. Anlagenbuchhaltung,
g. Lohnbuchhaltung,
h. Kassenbuchführung,
i. Erstellung von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen,
j. Jahresabschluss oder Bilanzierung,
k. steuerliche oder rechtliche Beratung,
l. buchhalterische Prüfung,
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m. revisionssichere Langzeitarchivierung,
n. automatische Erfüllung sämtlicher handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten und
o. Prüfung der steuerlichen oder rechtlichen Wirksamkeit erstellter Rechnungen oder Mahnungen.
Der Anbieter prüft insbesondere nicht:
a. die Unternehmereigenschaft eines Rechnungsempfängers,
b. die steuerliche Behandlung einer Leistung,
c. den anzuwendenden Steuersatz,
d. das Vorliegen einer Steuerbefreiung,
e. Pflichtangaben einer Rechnung,
f. die Berechtigung einer Forderung oder
g. die rechtliche Zulässigkeit einer Mahnung.
XRechnung, ZUGFeRD, E-Rechnungsempfang, DATEV-Schnittstellen, Bankkontenanbindungen,
automatische Zahlungszuordnung, SEPA-Lastschrift, Onlinezahlungen und öffentliche
Programmierschnittstellen gehören nur zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich
angeboten und vertraglich vereinbart wurden.
§ 7 Tarifabhängiger Funktionsumfang
Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten können vom gebuchten Tarif oder einer individuellen
Freischaltung abhängen.
Tarifabhängige Begrenzungen können insbesondere betreffen:
a. Anzahl finalisierbarer Rechnungen,
b. Anzahl versendbarer E-Mails,
c. Anzahl von Benutzern,
d. Speicherplatz,
e. Anzahl von Kunden,
f. Anzahl wiederkehrender Rechnungen,
g. Anzahl von Mahnstufen,
h. Dokumentvorlagen und
i. Exportmöglichkeiten.
Maßgeblich sind die im Bestellprozess oder im individuellen Angebot dargestellten Grenzen.
Wird ein Nutzungslimit erreicht, kann die betreffende Funktion bis zum Beginn eines neuen
Abrechnungszeitraums eingeschränkt werden.
Eine gesonderte Vergütung für Mehrnutzung wird nur verlangt, wenn dies vorher transparent
vereinbart wurde.
Der Anbieter darf zusätzliche Funktionen ausschließlich in höheren Tarifen oder als
kostenpflichtige Zusatzleistung anbieten.
§ 8 Technische Voraussetzungen
Der Kunde benötigt auf eigene Kosten:
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a. einen geeigneten Internetzugang,
b. einen aktuellen und unterstützten Browser,
c. ein geeignetes Endgerät,
d. eine funktionsfähige E-Mail-Adresse und
e. eine angemessen geschützte IT-Umgebung.
Der Kunde ist für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit seiner eigenen Geräte, Netzwerke,
Browser und E-Mail-Systeme verantwortlich.
Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die aus nicht unterstützten Geräten, veralteter
Software, Browsererweiterungen, lokalen Netzwerkeinstellungen oder kundenseitigen
Internetproblemen entstehen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
Die Unterstützung veralteter Browser oder technischer Protokolle kann aus Sicherheits- oder
Kompatibilitätsgründen eingestellt werden.
§ 9 Kundenkonto und Benutzer
Der Kunde erhält einen logisch abgegrenzten Unternehmensbereich.
Der Kunde benennt mindestens einen administrativen Benutzer.
Der Kunde ist für die Einrichtung, Verwaltung, Berechtigung und Kontrolle aller Benutzer seines
Unternehmensbereichs verantwortlich.
Benutzerkonten dürfen nur Personen bereitgestellt werden, die für den Kunden tätig oder von
ihm zur Nutzung bevollmächtigt sind.
Benutzerkonten sind grundsätzlich personenbezogen und dürfen nicht von mehreren Personen
gemeinsam verwendet werden.
Handlungen eines vom Kunden eingerichteten oder eingeladenen Benutzers werden dem
Kunden zugerechnet, soweit sie aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen.
Eine Zurechnung erfolgt nicht, soweit eine Handlung nachweislich auf einer vom Anbieter zu
vertretenden Sicherheitsverletzung beruht.
Der Kunde muss Benutzerberechtigungen regelmäßig prüfen und nicht mehr berechtigte
Benutzer unverzüglich sperren.
Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner Berechtigung und
der für ihn geltenden gesetzlichen sowie betrieblichen Vorgaben zu nutzen.
§ 10 Zugangsdaten und Sicherheit
Zugangsdaten müssen geheim gehalten und vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt
werden.
Der Kunde und seine Benutzer müssen sichere, individuelle Passwörter verwenden.
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Soweit eine Mehrfaktor-Authentifizierung angeboten wird, sollte diese insbesondere für
administrative Benutzer aktiviert werden.
Der Kunde muss den Anbieter unverzüglich informieren, wenn:
a. Zugangsdaten verloren gegangen sind,
b. ein Missbrauch vermutet wird,
c. ein unbefugter Zugriff festgestellt wird oder
d. eine sonstige Sicherheitsgefahr besteht.
Der Anbieter darf Benutzerkonten vorsorglich sperren oder Zugangsdaten zurücksetzen, wenn
konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine erhebliche Sicherheitsgefahr bestehen.
Der Kunde trägt die Folgen eines von ihm oder seinen Benutzern zu vertretenden Missbrauchs.
§ 11 Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Benutzern eingegebenen, importierten,
erzeugten, finalisierten, versendeten oder exportierten Daten verantwortlich.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
a. Richtigkeit seiner Unternehmensdaten,
b. Richtigkeit der Daten seiner Kunden und Rechnungsempfänger,
c. Richtigkeit von Leistungsbeschreibungen, Mengen und Preisen,
d. Rechnungs- und Leistungsdatum,
e. Steuersätze und Steuerangaben,
f. Rechnungsnummern und Nummernkreise,
g. Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten,
h. Bank- und Zahlungsdaten,
i. rechtliche und steuerliche Zulässigkeit seiner Rechnungen,
j. Berechtigung und Höhe geltend gemachter Forderungen,
k. rechtliche Zulässigkeit von Zahlungserinnerungen und Mahnungen,
l. Berechtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und
m. Einhaltung eigener Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Der Kunde muss jede Rechnung und Mahnung vor Finalisierung oder Versand
eigenverantwortlich prüfen.
Technische Berechnungen, Vorlagen, Warnhinweise und Plausibilitätsprüfungen ersetzen keine
fachliche Prüfung.
Der Kunde muss gesetzliche Änderungen und die Besonderheiten seines eigenen
Unternehmens selbst berücksichtigen.
Bei Zweifeln an steuerlichen oder rechtlichen Anforderungen muss der Kunde qualifizierte
steuerliche oder rechtliche Beratung einholen.
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§ 12 Finalisierung und Rechnungskorrekturen
Rechnungen können bis zur Finalisierung als Entwurf bearbeitet werden.
Mit der Finalisierung wird der jeweilige Rechnungsstand technisch festgeschrieben.
Maßgebliche Unternehmens-, Empfänger-, Leistungs-, Steuer-, Vorlagen- und Rechnungsdaten
können als Bestandteil des finalisierten Rechnungsstands gespeichert werden.
Eine finalisierte Rechnung kann grundsätzlich nicht nachträglich inhaltlich überschrieben
werden.
Notwendige Änderungen erfolgen über eine Korrektur-, Berichtigungs- oder Stornorechnung.
Die technische Sperrung einer Rechnung stellt keine Garantie dar, dass sämtliche
steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Der Kunde darf technische Schutzmechanismen nicht umgehen oder manipulieren.
§ 13 Wiederkehrende Rechnungen
Wiederkehrende Rechnungen werden nur bereitgestellt, wenn sie Bestandteil des gebuchten
Tarifs sind.
Je nach Konfiguration können Rechnungen:
a. als Entwurf vorbereitet,
b. automatisch erzeugt,
c. automatisch finalisiert oder
d. automatisch zum Versand vorgesehen
werden.
Der Kunde ist für die Einrichtung und regelmäßige Kontrolle sämtlicher Automatisierungen
verantwortlich.
Der Kunde muss insbesondere Empfänger, Beträge, Steuersätze, Abrechnungszeiträume,
Fälligkeiten und Laufzeiten regelmäßig prüfen.
Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die auf unrichtigen, veralteten oder unvollständigen
Einstellungen des Kunden beruhen.
§ 14 Mahnwesen
TNSystem Faktura unterstützt den Kunden bei der technischen Erstellung, Terminierung und
Versendung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich:
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a. ob eine Forderung besteht,
b. ob die Forderung fällig ist,
c. ob der Rechnungsempfänger in Verzug ist,
d. ob eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zulässig ist,
e. welche Mahnfrist verwendet wird,
f. ob Mahnkosten oder Verzugszinsen verlangt werden dürfen und
g. ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Vom Portal vorgeschlagene Fristen, Texte, Mahnstufen, Zinsen oder Kosten sind technische
Eingabehilfen und keine rechtliche Prüfung.
Der Kunde muss Zahlungseingänge, Teilzahlungen, Gutschriften, Zurückbehaltungsrechte,
Einwendungen und sonstige Veränderungen der Forderung selbst berücksichtigen.
Vor dem Versand muss der Kunde jede Mahnung auf Richtigkeit und Zulässigkeit prüfen.
§ 15 E-Mail-Versand
TNSystem Faktura kann Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen technisch zum
Versand vorbereiten oder versenden.
Der Versand kann über:
a. Systeme des Anbieters,
b. einen externen Versanddienst oder
c. einen vom Kunden konfigurierten SMTP-Dienst
erfolgen.
Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße technische Bearbeitung des Versandauftrags
innerhalb seines Einflussbereichs.
Eine erfolgreiche, fristgerechte oder rechtlich wirksame Zustellung beim Empfänger wird nicht
garantiert.
Die Zustellung kann insbesondere beeinträchtigt werden durch:
a. fehlerhafte Empfängeradressen,
b. volle Postfächer,
c. Spamfilter,
d. externe Mailserver,
e. Blocklisten,
f. DNS-, SPF-, DKIM- oder DMARC-Konfigurationen,
g. Sicherheitsrichtlinien des Empfängers oder
h. Störungen des Internets.
Versandprotokolle und Statusanzeigen belegen grundsätzlich nur die technische Bearbeitung
oder Übergabe des Versandauftrags und nicht den rechtlichen Zugang beim Empfänger.
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Der Kunde muss rechtlich oder wirtschaftlich wichtige Zustellungen und Fristen
eigenverantwortlich kontrollieren.
Erforderlichenfalls muss der Kunde einen zusätzlichen, nachweisbaren Zustellweg verwenden.
Der Anbieter darf fehlgeschlagene Versandaufträge erneut ausführen.
Bei Missbrauchsverdacht, unerlaubter Werbung oder ungewöhnlich hohem Versandvolumen
darf die Versandfunktion eingeschränkt oder gesperrt werden.
§ 16 Geschützte Rechnungslinks
Soweit tariflich angeboten, können Rechnungen oder sonstige Mitteilungen über zeitlich
begrenzte Links bereitgestellt werden.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass der Link nur an berechtigte Empfänger übermittelt wird.
Der Kunde muss einen Link bei einem vermuteten Missbrauch unverzüglich deaktivieren, soweit
ihm diese Funktion zur Verfügung steht.
Der Anbieter garantiert nicht, dass der Empfänger den Link innerhalb der Gültigkeitsdauer
abruft.
Der Kunde muss bei rechtlich bedeutsamen Zustellungen eigenständig prüfen, ob die gewählte
Bereitstellungsform ausreichend ist.
§ 17 Datenimport und Export
Der Kunde kann Daten in den jeweils unterstützten Formaten importieren oder exportieren.
Der Kunde muss Importdateien vor dem Import auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Format und
rechtliche Zulässigkeit prüfen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, beschädigte, fehlerhafte oder nicht unterstützte Dateien zu
verarbeiten.
Der Kunde muss das Ergebnis jedes Imports unverzüglich kontrollieren.
Exporte stellen eine technische Zusammenstellung der im Portal vorhandenen Daten dar.
Der Anbieter garantiert keine unmittelbare Kompatibilität mit Programmen von Steuerberatern,
Behörden oder sonstigen Dritten, sofern eine solche Kompatibilität nicht ausdrücklich zugesagt
wurde.
Der Kunde muss jeden Export auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Lesbarkeit und Eignung für den
vorgesehenen Zweck prüfen.
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§ 18 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter stellt das Portal im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten
bereit.
Eine vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei der Berechnung einer vereinbarten Verfügbarkeit bleiben insbesondere außer Betracht:
a. angekündigte Wartungen,
b. dringende Sicherheitswartungen,
c. Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters,
d. Ausfälle von Telekommunikationsnetzen,
e. Störungen der Systeme des Kunden,
f. höhere Gewalt und
g. vertragsgemäße Sperrungen.
Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.
Dringende Sicherheits- oder Notfallwartungen dürfen ohne vorherige Ankündigung
durchgeführt werden.
Der Anbieter darf einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies zur
Gefahrenabwehr, Wiederherstellung der Stabilität oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten
erforderlich ist.
§ 19 Weiterentwicklung des Portals
Der Anbieter darf TNSystem Faktura warten, aktualisieren und weiterentwickeln.
Änderungen sind insbesondere zulässig, wenn sie:
a. Fehler beheben,
b. Sicherheit oder Stabilität verbessern,
c. gesetzliche Anforderungen umsetzen,
d. technische Anpassungen ermöglichen oder
e. Missbrauch verhindern.
Funktionen dürfen durch funktional vergleichbare Lösungen ersetzt werden, wenn der
vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Wesentliche nachteilige Änderungen werden grundsätzlich mindestens sechs Wochen vorher
angekündigt.
Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
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Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn eine Änderung zwingend gesetzlich, behördlich
oder aus akuten Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 20 Support
Support wird im Umfang des gebuchten Tarifs bereitgestellt.
Soweit keine gesonderte Servicevereinbarung besteht, erfolgt der Support über das
Ticketsystem oder per E-Mail.
Reaktions- und Behebungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Reaktionszeiten sind keine garantierten Behebungszeiten.
Der Kunde muss Supportanfragen nachvollziehbar beschreiben und erforderliche Informationen
zur Fehleranalyse bereitstellen.
Der Kunde soll personenbezogene Daten in Supportanfragen auf das erforderliche Maß
beschränken.
Leistungen zur Behebung kundenseitig verursachter Fehler können nach vorherigem Hinweis
gesondert berechnet werden.
§ 21 Preise und Abrechnung
Es gelten die im Bestellprozess, im Tarif oder im individuellen Angebot genannten Preise.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Abrechnungszeitraum und Zahlungsweise ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder der
Auftragsbestätigung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wiederkehrende Entgelte monatlich im Voraus
berechnet.
Rechnungen des Anbieters werden elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail versendet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig,
soweit keine andere Frist angegeben ist.
Der Anbieter darf die Freischaltung kostenpflichtiger Leistungen von einer Vorauszahlung oder
einer erfolgreichen Zahlungsprüfung abhängig machen.
Vom Kunden verursachte Rücklastschrift- oder Rückbuchungskosten können in tatsächlich
entstandener, angemessener Höhe berechnet werden.
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§ 22 Zahlungsverzug und Sperrung
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einem erheblichen Zahlungsrückstand darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung und
angemessener Ankündigung einschränken oder sperren.
Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn:
a. ein erheblicher Zahlungsausfall droht,
b. das Zahlungsmittel missbräuchlich eingesetzt wurde oder
c. die Fortsetzung der Leistung unzumutbar ist.
Eine Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt.
Die Zahlungspflicht bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen
Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
ausgeübt werden.
§ 23 Preisänderungen
Der Anbieter darf Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich die für die
Leistung maßgeblichen Kosten verändern.
Berücksichtigungsfähig sind insbesondere Kosten für Hosting, Energie, Telekommunikation, EMail-Versand, Softwarelizenzen, Personal, Sicherheit und gesetzliche Anforderungen.
Kostensenkungen werden angemessen berücksichtigt.
Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt.
Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung
zum Änderungszeitpunkt kündigen.
Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten ohne gesondertes Kündigungsrecht.
§ 24 Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem gebuchten
Tarif oder der Auftragsbestätigung.
Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
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Ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines
Kalendermonats gekündigt werden.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich
vereinbart wurde.
Ist keine andere Verlängerungsdauer angegeben, verlängert sich ein befristeter Vertrag jeweils
um einen Monat.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
Eine Tarifreduzierung wird grundsätzlich erst zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums
wirksam.
§ 25 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
a. erhebliche Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
b. falsche Angaben zu seiner Identität oder Unternehmereigenschaft macht,
c. das Portal rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
d. auf fremde Daten zugreift,
e. technische Schutzmaßnahmen umgeht,
f. die Sicherheit oder Stabilität gefährdet,
g. Schadsoftware verbreitet oder
h. trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen Vertragspflichten verstößt.
Soweit eine Pflichtverletzung behebbar ist, wird grundsätzlich zuvor eine angemessene
Abhilfefrist gesetzt.
Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn eine sofortige Maßnahme aufgrund der Schwere
des Verstoßes, einer akuten Sicherheitsgefahr oder zwingender gesetzlicher Anforderungen
notwendig ist.
§ 26 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Rechnungsempfängern, Ansprechpartnern
oder sonstigen Personen nach Weisung des Kunden verarbeitet, ist der Kunde grundsätzlich
Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter.
Die Parteien schließen hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß
Art. 28 DSGVO.
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Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung kann elektronisch abgeschlossen und als
Vertragsanlage einbezogen werden.
Eine allgemeine Datenschutzklausel in den AGB ersetzt die Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung nicht.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
a. die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung,
b. die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
c. die Erfüllung seiner Informationspflichten,
d. die Bearbeitung von Betroffenenrechten,
e. zulässige Speicherfristen und
f. rechtmäßige Weisungen.
Der Anbieter verarbeitet auftragsbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung, nach
dokumentierten Weisungen oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
Der Anbieter darf Unterauftragnehmer nach Maßgabe der Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung einsetzen.
Für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Support- und Sicherheitsdaten bleibt der Anbieter selbst
Verantwortlicher.
§ 27 Datenexport, Vertragsende und Löschung
Der Kunde kann seine im Portal gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit in den
angebotenen Formaten exportieren.
Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Rechnungen, Mahnungen und Daten rechtzeitig vor
Vertragsende zu exportieren.
Das Portal ist kein dauerhaftes oder revisionssicheres Archiv.
Mit Vertragsende endet grundsätzlich der produktive Zugang.
Nach Vertragsende können Kundendaten für höchstens 90 Tage in einem gesperrten
Wiederherstellungsstatus gespeichert werden, sofern:
a. dies in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorgesehen ist,
b. der Kunde keine frühere Löschung verlangt und
c. keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Während dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf reguläre Nutzung.
Eine Wiederherstellung kann einen gesonderten Auftrag und eine angemessene Vergütung
voraussetzen.
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Eine Wiederherstellung ist nur geschuldet, soweit die Daten technisch noch vorhanden und mit
angemessenem Aufwand wiederherstellbar sind.
Nach Ablauf des Wiederherstellungszeitraums werden die Kundendaten aus den aktiven
Systemen gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Sicherungs- und
Überschreibzyklen gelöscht.
Bis zur Überschreibung bleiben Sicherungskopien für den normalen Geschäftsbetrieb gesperrt.
Eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten des Anbieters können entsprechend
gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert werden.
Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten des Kunden werden nicht auf den Anbieter
übertragen.
§ 28 Nutzungsrechte und zulässige Nutzung
Sämtliche Rechte an TNSystem Faktura verbleiben beim Anbieter und seinen Lizenzgebern.
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht
übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Portals für eigene
geschäftliche Zwecke.
Nicht zulässig sind insbesondere:
a. Weiterverkauf oder Vermietung des Portals,
b. Bereitstellung an unberechtigte Dritte,
c. Umgehung von Nutzungsgrenzen,
d. unbefugtes Reverse Engineering,
e. automatisierte Überlastung,
f. unbefugte Sicherheitsprüfungen und
g. Entfernung von Schutz- oder Rechtehinweisen.
Der Kunde darf das Portal nicht verwenden für:
a. fingierte oder manipulierte Rechnungen,
b. betrügerische Forderungen,
c. unzulässige Mahnungen,
d. unerlaubte Werbe-E-Mails,
e. rechtswidrige Datenverarbeitungen,
f. Schadsoftware oder
g. sonstige rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke.
Die Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen
Rechteinhabern.
Der Kunde räumt dem Anbieter die für die vertragsgemäße Speicherung, Verarbeitung,
Übertragung und Sicherung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
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§ 29 Mängelrechte
Der Kunde muss erkennbare Störungen unverzüglich und nachvollziehbar melden.
Der Anbieter erhält eine angemessene Gelegenheit zur Untersuchung und Behebung.
Der Anbieter kann einen Mangel nach seiner Wahl durch Fehlerkorrektur, Aktualisierung,
Umgehungslösung oder Bereitstellung einer funktional gleichwertigen Lösung beheben.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung beruht auf:
a. fehlerhaften Eingaben,
b. nicht unterstützten Systemen,
c. Browsererweiterungen,
d. externen Diensten,
e. überschrittenen Nutzungslimits,
f. vertragswidriger Nutzung oder
g. einer nicht vertraglich vereinbarten Funktion.
Garantien werden nur durch eine ausdrücklich als Garantie bezeichnete Erklärung übernommen.
Soweit Mietrecht Anwendung findet, wird die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei
Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen.
§ 30 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c. nach dem Produkthaftungsgesetz,
d. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
e. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
f. soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit je Vertragsjahr auf die
Nettovergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für
den betroffenen Dienst bezahlt hat oder hätte bezahlen müssen.
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Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie im Einzelfall zu einer unangemessenen Aushöhlung einer
wesentlichen Vertragspflicht führen würde.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des
Kunden beruhen.
Dies betrifft insbesondere Schäden aufgrund:
a. unrichtiger oder unvollständiger Eingaben,
b. unzutreffender Steuerangaben,
c. fehlerhafter Nummernkreise,
d. unterlassener Rechnungs- oder Mahnungsprüfung,
e. unberechtigter Forderungen,
f. fehlerhafter Automatisierungen,
g. unzureichender Benutzerverwaltung,
h. Weitergabe von Zugangsdaten,
i. fehlender Berechtigung zur Datenverarbeitung,
j. nicht kontrollierter E-Mail-Zustellung,
k. unterlassener Exporte oder
l. unterlassener eigener Archivierung,
soweit der Anbieter den jeweiligen Umstand nicht zu vertreten hat.
Der Anbieter haftet nicht für die steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Verwendbarkeit
einer Rechnung oder Mahnung.
Der Anbieter haftet nicht für fehlgeschlagene oder verspätete E-Mail-Zustellungen, soweit die
Ursache außerhalb seines Einflussbereichs liegt.
Bei Datenverlust ist die Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den
Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Nutzung der angebotenen
Exportmöglichkeiten erforderlich gewesen wäre.
Die Begrenzung nach Absatz 11 gilt nicht, soweit die Datensicherung ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Anbieters lag oder keine zumutbare Exportmöglichkeit bestand.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare
Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder reine
Betriebsunterbrechungsschäden, soweit diese nicht vorhersehbare und vertragstypische Folge
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sind.
Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Unterauftragnehmer des Anbieters.
Zwingende Ansprüche nach der DSGVO bleiben unberührt.
§ 31 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese beruhen
auf:
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a. rechtswidrigen Kundendaten,
b. unrichtigen oder unzulässigen Rechnungen,
c. unberechtigten Forderungen,
d. unzulässigen Mahnungen,
e. Verletzungen von Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten,
f. unerlaubtem E-Mail-Versand oder
g. einer sonstigen vom Kunden zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung.
Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt
ihm nach Möglichkeit Gelegenheit zur Mitwirkung.
Eine Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Anbieter den Anspruch selbst verursacht oder
zu vertreten hat.
§ 32 Änderungen der AGB
Der Anbieter darf diese AGB für bestehende Verträge ändern, wenn ein sachlicher Grund
besteht.
Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung,
technischen Anforderungen oder Sicherheitsanforderungen sein.
Änderungen dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
Wesentliche Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden
angekündigt.
Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, Haftungsregelungen, Preise oder
Vertragslaufzeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder müssen mit einem
angemessenen Sonderkündigungsrecht verbunden werden.
§ 33 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur
Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Nicht vertraulich sind Informationen, die:
a. allgemein bekannt sind,
b. rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
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c. unabhängig entwickelt wurden oder
d. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 34 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres
zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige
Strom- oder Telekommunikationsausfälle und erhebliche Angriffe auf zentrale
Internetinfrastruktur gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit über wesentliche
Auswirkungen.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen
Vertrag mit angemessener Frist kündigen.
§ 35 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber Unternehmern, die keine Kaufleute sind, gelten die gesetzlichen
Gerichtsstandsregeln.
Vertragssprache ist Deutsch.
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit keine strengere
gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
Der Anbieter darf geeignete technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anbieter
Thomas Nossol
handelnd unter TNSystem
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Springbornstraße 156
12487 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12053054
E-Mail: info@tnsystem-online.de
Produkt: TNSystem Faktura
Stand: 25. Juli 2026
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